Schimmel in der Mietwohnung ist eine Situation, in der sich viele Menschen zwischen zwei Stühlen fühlen. Man möchte das Problem lösen, aber man weiß nicht, wer zuständig ist. Man möchte den Vermieter nicht verärgern, aber man lebt mit einem Problem, das einem Sorgen macht. Und man hat gehört, dass Mieter manchmal selbst für den Schimmel haften müssen – und fragt sich, ob das auf die eigene Situation zutrifft.
Die Antwort auf diese Fragen ist nicht immer einfach. Aber sie ist auch nicht so unklar, wie viele befürchten.
Die Grundfrage: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für Schimmel in einer Mietwohnung hängt von der Ursache ab. Das ist der entscheidende Ausgangspunkt – und er ist wichtiger als die Frage, wer den Schimmel zuerst entdeckt hat oder wer ihn als erster anspricht.
Wenn der Schimmel durch einen baulichen Mangel entsteht – eine schlecht gedämmte Außenwand, eine Kältebrücke, undichte Fensteranschlüsse, aufsteigende Feuchte aus dem Mauerwerk – dann liegt die Verantwortung beim Vermieter. Das Mietobjekt hat in diesem Fall einen Mangel, den der Vermieter zu beseitigen hat. Der Mieter ist nicht verpflichtet, bauliche Mängel auf eigene Kosten zu beheben.
Wenn der Schimmel durch das Verhalten des Mieters entsteht – dauerhaftes Kipplüften statt Stoßlüften, zu niedrige Heiztemperaturen, Wäsche im Zimmer trocknen ohne zu lüften, Möbel direkt an die Außenwand gestellt – dann kann der Mieter für den Schimmel haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird argumentiert, dass der Mieter seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung nicht nachgekommen ist.
Das Problem: In der Praxis sind diese beiden Ursachen oft nicht sauber zu trennen. Und Vermieter argumentieren häufig reflexartig mit falschem Lüften – auch dann, wenn die eigentliche Ursache in der Bausubstanz liegt.
Was Mieter als erstes tun sollten
Den Schimmel dokumentieren. Sobald Schimmel entdeckt wird, sollten Fotos gemacht werden – mit Datum, mit erkennbarem Kontext, der zeigt, wo in der Wohnung sich der Befall befindet und wie groß er ist. Diese Dokumentation ist wichtig, falls es später zu einem Streit über Verantwortlichkeit kommt.
Den Vermieter schriftlich informieren. Eine mündliche Meldung reicht nicht. Der Vermieter sollte per Brief oder E-Mail über den Schimmelbefall informiert werden – mit einer klaren Beschreibung der betroffenen Stellen und der Bitte um eine zeitnahe Reaktion. Diese schriftliche Meldung ist der erste Schritt zur rechtlichen Absicherung.
Warum ist das so wichtig? Weil ein Vermieter, der nachweislich über einen Mangel informiert wurde und nicht reagiert hat, sich in einer deutlich schwächeren Position befindet als ein Vermieter, dem der Mangel unbekannt war.
Was nach der Meldung passiert – oder nicht passiert
In vielen Fällen reagiert der Vermieter nach einer schriftlichen Meldung und veranlasst eine Besichtigung oder Maßnahmen zur Beseitigung. Das ist der Idealfall.
In anderen Fällen passiert nichts. Der Vermieter meldet sich nicht, verweist auf das falsche Lüften des Mieters, oder schickt jemanden vorbei, der nur den sichtbaren Fleck überstreicht.
Was Mieter in dieser Situation tun können: Eine Frist setzen. In der schriftlichen Meldung oder in einem Folgeschreiben eine konkrete Frist zur Mängelbeseitigung nennen. Was nach Ablauf dieser Frist möglich ist – Mietminderung, Selbstvornahme auf Kosten des Vermieters, oder andere Schritte – ist ein Bereich, in dem eine rechtliche Beratung sinnvoller ist als allgemeine Aussagen aus dem Internet. Die konkreten Möglichkeiten hängen vom Einzelfall ab.
Die Beweisfrage
Das größte praktische Problem in Streitfällen um Schimmel in Mietwohnungen ist die Beweisfrage. Wer muss beweisen, dass die Ursache in der Bausubstanz liegt – und nicht im Verhalten des Mieters?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Anspruch geltend macht, muss ihn beweisen. Wenn ein Mieter Mietminderung wegen Schimmel geltend machen möchte, muss er den Mangel nachweisen. Wenn der Vermieter behauptet, der Schimmel sei durch falsches Lüften entstanden, muss er das belegen.
In der Praxis ist ein unabhängiges Gutachten oft das einzige Mittel, das in einem Streitfall belastbare Aussagen über die tatsächliche Ursache liefert. Ein Sachverständiger kann die Wandtemperaturen messen, die Bausubstanz beurteilen, und einschätzen, ob der Schimmel durch normales Wohnverhalten hätte vermieden werden können oder ob ein baulicher Mangel vorliegt.
Das ist ein Aufwand – aber bei einem ernsthaften Konflikt mit dem Vermieter der einzige Weg, auf dem beide Seiten belastbare Argumente haben.
Was Mieter selbst tun können – und sollten
Unabhängig von der Frage der Verantwortlichkeit: Schimmel, der in der eigenen Wohnung existiert, belastet die Raumluft und damit die eigene Gesundheit. Wer darauf wartet, dass der Vermieter handelt, während der Schimmel weiter wächst, schadet sich selbst.
Kleinere Befälle, die klar durch das eigene Verhalten mitverursacht wurden – zu wenig Lüften, falscher Möbelabstand – sollte man bereinigen und das eigene Verhalten anpassen. Das ist keine Niederlage, sondern pragmatisches Handeln.
Bei größeren Befällen oder bei Verdacht auf einen baulichen Mangel sollte man den Vermieter informieren und auf eine professionelle Lösung drängen – ohne dabei selbst größere Sanierungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, die eigentlich Sache des Vermieters sind. Was tun, wenn der Vermieter trotz Meldung nicht reagiert, erklärt der nächste Artikel auf dieser Seite.
